| Benutzungs-
und Gebührensatzung für die Gemeindebücherei
der Gemeinde Heikendorf (Auszug)
§1
Träger und Aufgaben
Die
Gemeindebücherei - in folgendem Bücherei
genannt - ist eine öffentliche Einrichtung. Sie
wir din der Trägerschaft der Gemeinde geführt.
Aufgaben der Bücherei sind Bildung, Information
und Unterhaltung durch das Bereitstellen und Ausleihen
von Medien (u.a. Bücher, CD's, Cassetten, Zeitungen,
Zeitschriften und Spiele)
§2 Umfang der Benutzung
Bestand
(1) Jeder ist berechtigt, die Bücherei im Rahmen
der Bestimmungen dieser Satzung zu benutzen.
(2) Der Bürgermeister setzt die Benutzungszeiten
fest.
§3 Anmeldung
(1) Der Benutzer/die Benutzerin meldet sich
persönlich unter Vorlage seines/ihres Personalausweises
an. AusländerInnen haben durch Vorlage der Anmeldebestätigung
den Wohnsitz nachzuweisen. BenutzerInnen bis zum vollendeten
16. Lebensjahr haben die schriftliche Zustimmung der
gesetzlichen Vertreter nachzuweisen.
§4 Entleihung, Verlängerung, Vormerkung
(1) Medien werden gegen Vorlage des Benutzerausweises
und ggfs. nach Zahlung der gemäß §6
dieser Satzung fälligen Gebühren für
die Dauer von ca. 4 Wochen ausgeliehen. In begründeten
Ausnahmefällen kann die Leihfrist verkürzt
oder verlängert werden. Bücher aus Präsenzbeständen
werden nicht verliehen; die Büchereileitung kann
Ausnahmen zulassen.
(5) Bücher und andere Medien, die nicht im Bestand
der Bücherei geführt werden, können
auf Antrag der Benutzerin gegen Gebühr durch
den "Leihverkehr der Bibliotheken" nach
den hierfür geltenden Richtlinien beschafft werden.
Es ist ein Leihschein auszufüllen. Die für
die Ausleihe zu entrichtende Gebühr ist beim
Abholen der Medien fällig.
§5 Behandlung der entliehenen Bücher und
Medien; Haftung
(1) Der Benutzer/die Benutzerin hat die Medien
sowie alle Einrichtungen der Bücherei pfleglich
zu behandeln und sie vor Veränderung, Beschmutzung
und Beschädigung zu bewahren; insbesondere hat
sie das Einschreiben, Anstreichen und Korrigieren
von Texten sowie das Umbiegen und Anfeuchten von Ecken
zu unterlassen.
(2) Es ist nicht gestattet, die entliehenen Medien
Dritten zu überlassen.
§6 Gebühren
(1) Für die erstmalige Ausgabe von Leseausweisen
wird eine Gebühr erhoben. Sie beträgt für
Familien und Erwachsene 4,00 € und für Minderjährige
2,00 €. Bei Verlust des Ausweises wird für
die Ausstellung eines Ersatzausweises eine Gebühr
erhoben; diese beträgt pro Ausweist 2,00 €.
(2) Lesegebühren werden nicht erhoben.
(4) Die Gebühr für das erstmalige Versäumen
der Rückgabefrist (Überschreitung des im
Medium eingestempelte bzw. Vereinbarte Fälligkeitsdatums
um mehr als eine Woche) beträgt pro Medieneinheit
€ 1,50 insgesamt höchstens € 4,00.
Wird das Fälligkeitsdatum um mehr als zwei Wochen
überschritten, ist einen Gebühr in Höhe
von € 3,00 pro Medieneinheit, insgesamt höchstens
€ 8,00 zu entrichten. Bei Überschreitung
des Fälligkeitsdatums um mehr als drei Wochen
beträgt die Gebühr € 4,00 pro Medieneinheit,
insgesamt höchstens € 13,00. Die Bücherei
ist nicht verpflichtet, dem Entleiher/der Entleiherin
das erstmalige Versäumen der Rückgabefrist
schriftlich mitzuteilen; für die Fälligkeit
der Gebühr ist lediglich das Überschreiten
des Fristdatums maßgebend. Das Überschreiten
der Rückgabefrist um mehr als zwei Wochen wird
dem Entleiher/der Entleiherin schriftlich mitgeteilt,
wobei die Pflicht zur Zahlung der Versäumnisgebühr
bereits mit dem Überschreiten der von der Bücherei
festgesetzten Nachfrist zur Rückgabe der Medien
entsteht.
§7 Verhalten der BenutzerInnen und Ausschluss
von der Benutzung
(1) Das Rauchen ist in den Räumen der
Bücherei nicht gestattet.
(2) Das Mitbringen von Hunden in die Bücherei
ist nicht gestattet.
(3) Personen, die gegen die Bestimmungen dieser Satzung
verstoßen, insbesondere die von ihnen zu zahlenden
Gebühren nicht entrichten, können durch
die Mitarbeiterinnen der Bücherei von der weiteren
Benutzung für bestimmte Zeit oder auf Dauer ausgeschlossen
werden.
§8 Haftungsausschluss der Bücherei
Die Bücherei ist für die Inhalte,
die Verfügbarkeit und die Qualität von Angeboten
Dritter nicht verantwortlich. Sie haftet nicht für
Schäden, die an Dateien, Datenträgern, und
Hardware/Geräten von BenutzerInnen durch entliehene
Software oder andere Medien der Bücherei entstehen.
§9 Inkrafttreten
Die Satzung tritt am 01.01.2002 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Benutzungs- und Gebührenordnung
für die Gemeindebücherei der Gemeinde Heikendorf
vom 22.02.2001 außer Kraft.
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